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Mini-Guide
„Digitale Barrierefreiheit“

Wie Unternehmen inklusiv, sichtbar und zukunftssicher werden

Stellen Sie sich vor, Ihre Website wäre ein Ort, an dem sich jeder Mensch willkommen fühlt. Egal ob mit Maus oder Tastatur, mit oder ohne Seh- oder Höreinschränkungen, mit perfektem Deutsch oder einfacher Sprache – Ihre Inhalte sind zugänglich. Ihre Angebote erreichbar. Ihr Design einladend. Dieser kleine Guide zeigt Ihnen, wie digitale Barrierefreiheit gelingt – nicht als trockene Checkliste, sondern als Einladung, digitale Räume für alle zu öffnen.

Warum Barrierefreiheit der neue Standard wird

und das Beste ist, was Ihrer Marke passieren kann

Barrierefreiheit im Web ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie ist ein Statement: Für Inklusion. Für modernes Design. Und für digitale Erlebnisse, die alle erreichen.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird das auch gesetzlich gefordert: Seit dem 28. Juni 2025 müssen neue Websites, Apps und Online-Dienste für Verbraucher*innen barrierefrei zugänglich sein. Grundlage ist die Norm EN 301 549 – basierend auf den international anerkannten WCAG 2.1-Richtlinien (Level AA).

Was viele nicht wissen: Wer hier früh aktiv wird, stärkt nicht nur die eigene Sichtbarkeit – sondern sendet auch ein klares Signal der Offenheit und Zukunftsfähigkeit.

Also: Wie funktioniert Barrierefreiheit konkret? Wir haben die wichtigsten Bereiche für Sie aufbereitet – kurz, hilfreich, alltagstauglich.

Weil Sprache verbindet – oder ausschließt.

1. Barrierefreie Inhalte & Texte

Was macht Texte barrierefrei?

Ein barrierefreier Text ist wie ein gutes Gespräch: klar, direkt und offen für alle. Menschen mit Lernschwierigkeiten, Leseschwäche oder nicht-deutscher Muttersprache sollen ihn ebenso gut verstehen wie Profis.

Warum lohnt es sich?

Weil Menschen Texte lieben, die sie wirklich verstehen. Und Google auch: Verständliche Inhalte erhöhen Reichweite, Relevanz und Resonanz.

So gelingt's:

Leichte Sprache ist eine stark vereinfachte Form des Deutschen mit festen Regeln. Sie richtet sich z. B. an Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Lernschwierigkeiten oder geringer Lesekompetenz. Texte in Leichter Sprache haben meist kurze Hauptsätze, klare Begriffe und unterstützende Bilder.

Einfache Sprache ist weniger strikt geregelt, aber ebenfalls verständlich, direkt und strukturiert. Sie eignet sich gut für breite Zielgruppen – z. B. auch Menschen mit Deutsch als Zweitsprache oder geringer Bildung.

Für digitale Barrierefreiheit empfiehlt die BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung), dass Informationen auch in Leichter Sprache angeboten werden, wenn sich das Angebot an die Allgemeinheit richtet.

Quellen:
Netzwerk Leichte Sprache
https://bik-fuer-alle.de/was-verlangt-die-bitv.html
BITV 2.0 §4 Abs. 2

Barrierefreie Texte sollten kurz, präzise und leicht verständlich sein. Das bedeutet:
  • Pro Satz nur eine Kernaussage
  • Möglichst aktiv statt passiv
  • Fachbegriffe erklären oder vermeiden
  • Satzlängen unter 15 Wörtern, wenn möglich

Komplexe Nebensätze, Schachtelsätze oder juristische Verschachtelungen erschweren die Lesbarkeit – besonders für Nutzer:innen mit kognitiven Einschränkungen, Leseproblemen oder Screenreadern.

Einfache Satzstruktur verbessert die kognitive Zugänglichkeit und unterstützt die technische Barrierefreiheit, z. B. in Kombination mit Screenreadern.

Quellen:
W3C – Accessibility Fundamentals: Language
BITV-Test: Prüfschritt 9.2.1.3 – Lesbarkeit
Plain Language Guidelines

Aktive Sätze sind direkter, leichter zu verstehen und wirken persönlicher. Sie machen sofort klar, wer etwas tut und was geschehen soll. Das erleichtert das Verständnis – gerade für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Sprachbarrieren.

Beispiel:
  • Passiv: „Das Formular muss ausgefüllt werden.“
  • Aktiv: „Bitte füllen Sie das Formular aus.“

Aktiv und im Präsens formulierte Texte verbessern die Lesbarkeit, reduzieren Missverständnisse und steigern die Nutzerfreundlichkeit – ein zentraler Aspekt barrierefreier Kommunikation.

Quellen:
Plain Language Guideline
W3C – Accessibility Fundamentals: Language
BIK für alle: Barrierefreie Sprache

Alt-Texte (auch: alternative Texte) sind kurze Beschreibungen von Bildern, die Screenreader vorlesen. Sie machen visuelle Inhalte auch für blinde oder sehbehinderte Menschen zugänglich.

Ein guter Alt-Text beschreibt das Wesentliche: Was ist für das Verständnis der Seite wichtig?
  • Kurze, prägnante und zweckorientierte Beschreibung
  • Maximal 100-125 Zeichen – alles darüber kann von Screenreadern unter Umständen abgeschnitten werden
  • Dekorative Bilder erhalten ein leeres Alt (alt="") als Beschreibung, damit sie automatisch übersprungen werden
Beispiel: Bild: Rollstuhlfahrerin nutzt Ticketautomat
Alt-Text: „Eine Frau im Rollstuhl kauft ein Ticket an einem barrierefreien Automaten.“
Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.1.1
BIK: Alternativtexte verständlich formulieren
Yale: Web Accessibility – Images

Eine klare inhaltliche Struktur ist das Fundament barrierefreier Texte. Sie macht Inhalte zugänglich – für alle, besonders jedoch für Nutzer*innen von Screenreadern.

Das bedeutet:
  • Überschriftenhierarchie einhalten: <h1>, <h2>, <h3> ...
  • Listen statt Fließtext: Aufzählungen und nummerierte Listen erleichtern das Scannen von Informationen und werden von Screenreadern korrekt vorgelesen.
  • Absätze bewusst setzen: Jeder Absatz sollte einen klaren Gedanken oder Aspekt behandeln, um Überforderung zu vermeiden.

Eine durchdachte Struktur sowie klare Gliederung steigern Lesefluss, Verständlichkeit und SEO-Wirkung – und sorgen dafür, dass Inhalte auch mit Screenreadern oder Tastaturnavigation intuitiv erfasst werden können.

Quellen:
W3C – Page Structure Tutorial
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.3.1
BITV-Test Prüfschritt 9.1.4: Struktur

Abkürzungen sind nicht immer selbsterklärend – vor allem für Menschen ohne Fachhintergrund. Sie sollten stets sparsam eingesetzt werden und beim ersten Vorkommen ausgeschrieben und erklärt werden.

Beispiel:
  • Statt: „Unser CMS ist barrierefrei.“
  • Besser: „Unser Content-Management-System (CMS) ist barrierefrei.“

Auch Screenreader haben Probleme mit Abkürzungen – sie buchstabieren sie oft, statt sie auszusprechen. Eine ausgeschriebene Formulierung schafft hier Klarheit.

Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 3.1.4 „Abkürzungen“
PlainLanguage.gov: Avoid jargon and abbreviations
BIK für alle: Umgang mit Abkürzungen
Weil gute Gestaltung niemanden ausschließt – und alle anspricht.

2. Barrierefreies Design

Was bedeutet barrierefreies Design?

Barrierefreies Webdesign ist ästhetisch und funktional zugleich. Es ist zugänglich, übersichtlich und nutzbar für alle: Egal ob mit Bildschirmleser, Touchpad oder Lupenfunktion.

Design für alle ist Design, das wirkt

Menschen, die sich auf einer Website intuitiv zurechtfinden, Inhalte schnell erfassen und Funktionen problemlos nutzen können, bleiben länger. Und kommen eher zurück. Barrierefreies Design schafft positive User Experiences, Nähe und Vertrauen – ohne Abstriche bei Designanspruch und Ästhetik.

Das ist wichtig:

Ein ausreichender Farbkontrast stellt sicher, dass Texte und Bedienelemente auch bei Sehschwächen oder unter schlechten Lichtverhältnissen gut lesbar sind. Die WCAG 2.1 fordert ein Verhältnis von mindestens 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für große Schriften. Schwache Kontraste wie Hellgrau auf Weiß erschweren das Lesen, während klare, kräftige Farbkombinationen die Erkennbarkeit erhöhen.

Wissenswert: Auch Buttons, Icons und Textlinks immer auf ausreichenden Kontrast prüfen.

Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.4.3
Apple Human Interface Guidelines – Accessibility
WebAIM Contrast Checker

Informationen sollten nicht ausschließlich über Farben vermittelt werden. So sollten beispielsweise Farbmarkierungen durch Symbole, Text oder Muster ergänzt werden, um die Wahrnehmbarkeit für Personen mit Farbfehlsichtigkeit sicherzustellen.

Extratipp: Links nicht nur farblich, sondern auch durch Unterstreichung kennzeichnen.

Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.4.1
BIK-Test: Prüfschritt 9.1.4.1
Perkins School for the Blind – Color Blindness Guidelines

Gut lesbare Schriftgrößen und flexible Anpassbarkeit sind essenziell.

Wie das gelingt?
Die optimale Textgröße hängt von mehreren Faktoren ab – darunter Sehschärfe der Zielgruppe, Betrachtungsabstand, Lichtverhältnisse und Eigenschaften der gewählten Schriftart. Die DIN 1450 empfiehlt Werte auf Basis einer durchschnittlichen Sehschärfe von 70 %.

Faustregeln fürs Web:
  • Mindestens 16 px für Fließtext – größer ist oft besser
  • Zeilenhöhe (Line-Height) mindestens 1,5 × Schriftgröße
  • Relative Einheiten (em, rem) statt fester Pixel verwenden

Skalierbarkeit ist Pflicht: Text muss sich von Nutzer*innen bis auf 200 % vergrößern lassen, ohne dass Layout oder Bedienbarkeit leiden. Das ist sichergestellt, wenn Inhalte als echter Text vorliegen (kein Text in Grafiken) und in relativen Einheiten wie em oder rem definiert werden.

Quellen:
DIN 1450 – Lesbarkeit von Schrift
Leserlich – Schriftgrößenrechner
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.4.4 „Resize Text“

Buttons, Links und andere Klickziele brauchen ausreichend Platz, damit sie auch mit motorischen Einschränkungen oder auf kleinen Bildschirmen bedienbar sind. Denn: Nur, wenn Bedienelemente groß genug und klar voneinander getrennt sind, lassen sich Fehlklicks vermeiden – besonders auf Touchscreens oder bei motorischen Einschränkungen.

So gelingt‘s:
  • Mindestens 44 × 44 px Klickfläche (WCAG-Empfehlung)
  • Mindestens 8 px Abstand zwischen interaktiven Elementen
  • Klare, konsistente Platzierung von Buttons und Links

Darum lohnt es sich:
Vermeidet Frust und erleichtert die Bedienung auf allen Endgeräten – besonders für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder auf kleinen Smartphone-Displays.

Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.5.5 „Target Size (Enhanced)“
dmcgroup.eu – Barrierefreies Webdesign: Checkliste
Material Design Guidelines – Layout

Barrierefreies Design bedeutet, dass Inhalte auf allen Bildschirmgrößen und Orientierungen gut nutzbar sind. Die WCAG fordert, dass Inhalte bei 320 px Breite ohne horizontales Scrollen dargestellt werden können.

Die Grundregeln:
  • Mobile-First-Design umsetzen
  • Flexible Grids und Breakpoints für verschiedene Bildschirmgrößen einplanen
  • Keine festen Containerbreiten, die bei Zoom brechen
Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.4.10 „Reflow“
W3C – Responsive Design Basics
Kulturbanause – Responsives Design

Alle interaktiven Elemente – wie Links, Buttons, Formularfelder oder Menüs – müssen vollständig per Tastatur erreichbar sein. Das ist entscheidend für Menschen, die keine Maus verwenden können, etwa aufgrund motorischer Einschränkungen oder weil sie Screenreader nutzen. Ebenso wichtig: Der Fokuszustand muss deutlich sichtbar sein (z. B. gelbe Outline auf dunkelblauem Hintergrund), damit jederzeit klar ist, wo man sich gerade befindet und welches Element gerade aktiv ist.

Deshalb gilt es zu beachten:
  • Standard-Fokusring (outline) nicht entfernen oder alternativ: gleichwertig ersetzen
  • Kontrastreiche Outline, farbige Hinterlegung oder deutliche Umrahmung für fokussierte Elemente verwenden
  • Logische Tab-Reihenfolge sicherstellen, die der visuellen Struktur folgt
Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.4.7 „Focus Visible“
BIK-Test Prüfschritt 9.2.1-5 „Fokus sichtbar“
WebAIM – Keyboard Accessibility
Weil Technologie Brücken baut – wenn sie richtig eingesetzt wird.

3. Barrierefreie Entwicklung

Barrierefreiheit endet nicht bei Text und Design. Erst der Code sorgt dafür, dass Inhalte auch wirklich für alle zugänglich sind – unabhängig von Endgerät, Hilfsmittel oder individuellen Einschränkungen.

Was braucht es in der technischen Umsetzung?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) geben klare Vorgaben. Für Entwickler*innen heißt das vor allem: semantisch sauber, logisch strukturiert, assistiv (z. B. mit Technologien wie Screenreadern oder Braillezeilen) kompatibel.

Das sollte Ihre Website können:

Jede Funktion – vom Menü bis zum Formular – muss ohne Maus bedienbar sein. Das gilt auch für komplexe Widgets wie Slider oder Drop-downs.

Checkliste:
  • Alle interaktiven Elemente sind per Tab (d.h. über die Tabulator-Taste) erreichbar
  • Keine Tastaturfallen (z. B. modale Dialoge ohne Escape-Möglichkeit) erzeugen
  • Logische Tab-Reihenfolge (der visuellen Struktur entsprechend) einhalten
Beispiele:
  • Schlecht: Dropdown-Menü öffnet sich nur bei Maus-Hover
  • Gut: Menü lässt sich mit Pfeiltasten öffnen und schließen
Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.1.1 „Keyboard“
BIK-Test Prüfschritt 9.2.1-1 „Ohne Maus nutzbar“
WebAIM – Keyboard Accessibility

Screenreader ermöglichen blinden und stark sehbehinderten Menschen den Zugang zu digitalen Inhalten, indem sie Texte, Alternativbeschreibungen und Strukturelemente vorlesen.

Damit dies reibungslos funktioniert, ist eine saubere, semantische Auszeichnung entscheidend:
  • Überschriften in logischer Hierarchie mit den passenden HTML-Tags <h1> bis <h6> anlegen
  • Listen und Tabellen korrekt markieren
  • Aussagekräftige Alt-Texte für Bilder verwenden
  • Bedienelemente und Links klar benennen (keine vagen Texte wie „Hier klicken“)
  • Formulare per label-Tag verbinden
  • Dynamische Inhalte mit sinnvollen ARIA-Attributen (Accessible Rich Internet Applications) ergänzen

So bleibt die Website vollständig bedienbar – auch ohne visuelle Wahrnehmung.

Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.3.1 „Info and Relationships“
WAI-ARIA Authoring Practices
WebAIM – Introduction to ARIA

Formulare gehören zu den sensibelsten Bereichen der Barrierefreiheit – hier entscheidet sich oft, ob Nutzer*innen erfolgreich eine Aufgabe abschließen können oder frustriert abbrechen. Damit das gelingt, müssen Eingabefelder, Beschriftungen und Fehlermeldungen klar erkennbar und leicht verständlich sein.

So gelingt’s:
  • Eindeutige Labels verwenden, nicht nur Platzhalter
  • Fehlermeldungen in Klartext anzeigen, Fokus auf das fehlerhafte Feld setzen
  • Fehler klar benennen („E-Mail-Adresse fehlt“) und Lösungsvorschläge anbieten („Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse im Format name@beispiel.de ein“)
  • Pflichtfelder klar kennzeichnen und erläutern
Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 3.3.1 „Error Identification“
W3C – Forms Tutorial
WebAIM – Creating Accessible Forms

Videos, Audios und Animationen gehören heute zu den meistgenutzten Inhalten im Web – doch ohne passende Alternativen können sie für viele Menschen unzugänglich bleiben. Besonders Menschen mit Hörbehinderungen, Sehbeeinträchtigungen oder kognitiven Einschränkungen profitieren von ergänzenden Formaten, die Informationen auf mehreren Wegen zugänglich machen.

Deshalb unverzichtbar:
Für Videos Untertitel anbieten
Für wichtige visuelle Inhalte (Gesten, eingeblendete Texte oder Handlungsabläufe) Audiodeskription bereitstellen, die relevante Bildinhalte beschreibt
Für Audioinhalte (wie Podcasts oder Interviews) vollständige Transkripte bereitstellen

Gut zu wissen: Untertitel und Transkripte, die alle wesentlichen Informationen schriftlich bereitstellen, erleichtern nicht nur den Zugang für Menschen mit Hörbehinderungen, sondern ermöglichen auch schnelles Querlesen und die Suche nach bestimmten Inhalten.

Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 1.2.2 „Captions (Prerecorded)“
W3C – Making Audio and Video Media Accessible
WebAIM – Captions, Transcripts, and Audio Descriptions

Automatische Aktionen oder Zeitlimits können für Nutzer*innen zur Barriere werden – etwa für Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen.

So bleibt die Nutzung für alle stressfrei und inklusiv:
  • Zeitlimits vermeiden oder anpassbar machen
  • Inhalte nicht automatisch und ohne Nutzer*innen-Interaktion aktualisieren
  • Interaktionen auch ohne Maus (per Tastatur oder alternative Eingabegeräte) vollständig bedienbar machen
  • Bewegte Inhalte (z. B. Slider) stoppbar machen
Quellen:
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.1.1 „Keyboard“
WCAG 2.1 – Erfolgskriterium 2.2.1 „Timing Adjustable“
WebAIM – Keyboard Accessibility

Tools und Tests

accessiBe: KI-basiertes Tool, u.a. für den Erstcheck
LanguageTool: Programm zur Analyse von (barrierefreien) Texten
WP Accessibility Tool: Schnelle und belastbare Lösung für WordPress-Sites

Was genau gilt seit 2025?

Pflicht seit 28.06.2025 für:

Alle neuen digitalen B2C-Angebote (Webshops, Buchungssysteme, Kundenportale etc.)

Ausgenommen:

  • Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter oder < 2 Millionen € Umsatz, wenn nur Dienstleistungen)
  • Rein private Websites
  • B2B-only-Angebote

Achtung! Keine Übergangsfristen für Websites – sie müssen direkt barrierefrei starten!

Bei Verstößen drohen:

  • Abmahnungen durch Mitbewerber*innen oder Verbraucherverbände
  • Abschaltung digitaler Angebote, wenn die Mängel nicht fristgerecht behoben werden
  • Reputationsverluste, die sich langfristig auf Vertrauen, Markenimage und Sichtbarkeit auswirken können
  • Bußgelder, verhängt durch Marktüberwachungsbehörden

Barrierefreiheit ist damit keine Option – sondern eine klare Anforderung. Aber sie ist vor allem: eine große Chance.

Unser Angebot: Mit Barrierefreiheit in eine inklusive digitale Zukunft

Digitale Barrierefreiheit muss nicht kompliziert sein. Sie braucht Klarheit, Verständnis – und Menschen, die sie mit Fachwissen, Können und Liebe umsetzen.

Wir sind c&p, Medienachse und UZBK – ein interdisziplinäres Team aus Content, Design und Entwicklung. Unser gemeinsames Ziel: digitale Produkte zu schaffen, die ansprechen: Alle. Unabhängig von Einschränkungen. Und im Einklang mit aktuellen Standards

Wir unterstützen Sie bei:

  • der Analyse Ihrer bestehenden digitalen Angebote
  • der Erstellung barrierefreier Inhalte und Designs
  • der technischen Umsetzung nach EN 301 549 und WCAG 2.1 AA
  • der nachhaltigen Verankerung von Barrierefreiheit in Ihrem digitalen Workflow
  • oder dem kompletten Relaunch Ihres Webauftritts

Bereit für den ersten Schritt?

Ob Quick Check, Full Audit oder Komplettumsetzung – wir begleiten Sie: ganzheitlich, verständlich, persönlich.

Roxana Stark

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Roxana Stark
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